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Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte erhalten eine Honorarrechnung nach GebüH oder vergleichbarer GOÄ, die sie dann zwecks Kostenerstattung Ihrer Versicherung einreichen können. Sind Sie nicht in einer privaten Krankenversicherung, besteht die Möglichkeit eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Diese übernimmt, je nach Tarifvereinbarung einen prozentualen Anteil der Behandlungskosten. Nicht privat Versicherte erhalten eine Honorarrechnung nach Vereinbarung. GebüH: Gebührenordnung für Heilpraktiker GOÄ Gebührenordnung für Ärzte |